3. Es wird keine Entschädigung gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger, v.d. Rechtsanwalt C.________ und Rechtsanwalt D.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwältin J.________ (mit den Akten – per Einschreiben) - dem Straf- und Zivilkläger K.________ (per B-Post) Bern, 4. Juli 2024 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: