3.3 Der Beschwerdeführer beantragt in seiner als «Rechtsverweigerungsbeschwerde» betitelten Beschwerde zunächst die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. In der Rechtsmittelbelehrung der angefochtenen Verfügung ist vermerkt, dass die Beschwerde nur möglich ist, «wenn der Antrag nicht ohne Rechtsnachteil vor dem erstinstanzlichen Gericht wiederholt werden kann». Mit seinen Ausführungen legt der Beschwerdeführer nicht dar und es ist auch nicht ersichtlich, weshalb ihm ein Rechtsnachteil erwachsen sollte, wenn er die Anträge (gegebenenfalls) erst vor dem Sachgericht wieder stellen könnte.