Das Ergänzungsgutachten kommt abschliessend zur Erkenntnis, dass keine Untersuchungsmethoden existieren würden, welche eine Differenzierung der Ursache für den Eintritt des Todes (z.B. Covid-19-Erkrankung, Covid-19-Impfung, anderweitige Ursache) ermöglichen würden. Insofern sind aus den beantragten Beweiserhebungen keine sachdienlichen und verfahrensrelevanten Erkenntnisse zu erwarten. Die Beweisanträge gemäss Ziff. 3. b und c der Eingabe von Rechtsanwalt D.________ vom 17. Oktober 2022 werden demnach abgelehnt.