Angesichts der überzeugenden und schlüssigen gutachterlichen Feststellungen im Haupt- und Ergänzungsgutachten ist nicht ersichtlich, inwiefern das Abnehmen von weiteren Beweisen (insbesondere Zweitgutachten o.ä.) im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung an der Frage der Kausalität zwischen Impfung und Todesfall etwas ändern würden. Das Ergänzungsgutachten kommt abschliessend zur Erkenntnis, dass keine Untersuchungsmethoden existieren würden, welche eine Differenzierung der Ursache für den Eintritt des Todes (z.B. Covid-19-Erkrankung, Covid-19-Impfung, anderweitige Ursache) ermöglichen würden.