3 Eventualiter stellte Rechtsanwalt D.________ den Antrag, Dr. med. G.________ vom H.________ als weitere sachverständige Person zu bestimmen und das F.________ anzuweisen, dem Zweitgutachter auf Verlangen die notwendigen Asservate gebührend zur Verfügung zu stellen. Subeventualiter sei die Erstellung eines Privatgutachtens durch Dr. med. G.________ und/oder Prof. Dr. I.________ zu ermöglichen und das F.________ sei anzuweisen, die notwendigen Asservate gebührend zur Verfügung zu stellen.