__ (nachfolgend: Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer) am 3. Mai (wohl: Juni) 2024 (Eingang Beschwerdekammer: 6. Juni 2024) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und stellte folgenden Anträge: 1. Es sei die Verfügung vom 23. Mai 2024 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Seeland [gemeint: Region Oberland], im Verfahren O 22 1735, vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei durch das Obergericht zufolge der formellen Rechtsverweigerung durch die Staatsanwaltschaft im Verfahren O 22 1735 ein Zweitgutachter zu ernennen.