wäre, im Bereich Heizung und Wasser für das Wohnhaus nach Fehlhandlungen gesucht werden müsse (vgl. ebenfalls Seite 3 des Schreibens des Beschwerdeführers vom 30. Juni 2024, wonach es möglicherweise stimme, dass das Wohnhaus und die Landwirtschaft bezüglich des Stroms getrennt seien, dies aber nur Täuschung und Ablenkung von unzulässig verrechnetem Strom für anderes sei; um was für unzulässig verrechneten Strom es sich handeln soll, wird vom Beschwerdeführer indes nicht begründet und plausibilisiert).