__ vom 3. Juli 2024 ändert hieran nichts. Ob die Strom- und Wasserrechnungen vom 7. März 2024 effektiv berechtigt oder unberechtigterweise (zu) hoch waren, muss an dieser Stelle nicht überprüft werden. Festzuhalten ist immerhin, dass es durchaus denkbar ist, dass sich der Verbrauch des Beschwerdeführers in der Wohnung am E.________ im J.________ (Ortschaft) – hierbei handelt es sich um eine 5.5- Zimmer-Bauernhof-Altliegenschaft – gesteigert hat resp., dass der Strom- und/oder Wasserzähler fehlerhaft oder defekt und der gesteigerte Verbrauch damit zu begründen ist.