Aus dem undatierten Schreiben der F.________ GmbH geht vielmehr hervor, dass sämtliche Verbraucherstromunterbrecher des Betriebes des Beschuldigten 1 und der Beschuldigten 2 vor dem Wohnungs-Privatzähler des Beschwerdeführers angeschlossen sind und direkt mit der BKW abgerechnet werden, resp. im Schreiben der G.________ AG vom 3. April 2024 wird bestätigt, dass die Wohnung des Beschwerdeführers über eigene Wasserzähler verfügt und die Landwirtschaft separat angeschlossen ist. Die vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. Juni 2024 (Eingang: 8. Juli 2024) eingereichte E-Mail von H.________ vom 3. Juli 2024 ändert hieran nichts.