Er hat vielmehr mehrfach ausführlich dargelegt, dass und weshalb die Strom- und Wasserrechnungen vom 7. März 2024 seines Erachtens augenscheinlich übersetzt sein sollen. Zumal er die angebliche Fehlerhaftigkeit der Rechnungen unmittelbar erkennt haben will (vgl. insoweit auch sein Schreiben an den Beschuldigten 1 und die Beschuldigte 2 vom 8. März 2024 betreffend überrissene Rechnungen mit nicht zulässigen Zahlen für Verbrauch, der