Vielmehr gehe es auch um die strafrechtliche Frage, ob ein Betrug vorliege. Durch die technischen Installationen und den Umstand, dass ihm verschwiegen worden sei, dass über den Zähler seiner Wohnung betrieblicher Verbrauch abgerechnet werde, sei er arglistig getäuscht worden. Der Gesamtschaden betrage mindestens CHF 1'200.00 bis CHF 1'300.00 pro Jahr.