Ob er tatsächlich getäuscht werde oder nicht, könne er anhand der technischen Installationen nicht überprüfen. Darauf gäben aber die Gesamtbeträge der Rechnungen einen Hinweis. Auch der ihm in Rechnung gestellte Wasserverbrauch sei zu hoch. Die Installation könne er nicht einsehen. Folglich handle es sich nicht um eine rein zivil- bzw. mietrechtliche Angelegenheit. Vielmehr gehe es auch um die strafrechtliche Frage, ob ein Betrug vorliege.