3 Die Frage sei also, was noch an seinen Wasserzähler angeschlossen sei. Es sei von neutraler Seite zu eruieren, welcher Wasserverbrauch unzulässigerweise über seinen Zähler laufe. 3.2 Die Staatsanwaltschaft begründet die Nichtanhandnahmeverfügung wie folgt: Die Staatsanwaltschaft ist einzig für die Untersuchung und Verfolgung von Handlungen oder Unterlassungen zuständig, welche nach dem Strafgesetzbuch oder dem Nebenstrafrecht mit Strafe bedroht sind.