3. 3.1 Mit Eingabe vom 2. April 2023 (richtig: 2024) reichte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Beschuldigten 1 und die Beschuldigte 2 wegen Betrugs ein. Er machte zusammengefasst geltend, seine Vermieter (Beschuldigter 1 und Beschuldigte 2) hätten ihm Anfangs März 2023 übersetzte Rechnungen betreffend Strom- und Wasserverbrauch für den Zeitraum vom 1. Dezember 2023 bis 29. Februar 2024 zugestellt, bzw. es seien ihm betreffend Strom und Wasser Leistungen verrechnet worden, welche er nicht bezogen habe.