Im Schreiben vom 10. Dezember 2024 hat der Beschwerdeführer denn auch zu Recht einzig beantragt, dass ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten 1 und die Beschuldigte 2 wegen Betrugs zu eröffnen sei. In der Zwischenzeit hat der Beschwerdeführer offenbar eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen H.________ und I.________, den Beschuldigten 1 und die Beschuldigte 2 sowie deren Anwälte eingereicht (vgl. Seite 3 der Eingabe des Beschwerdeführers vom 10. Dezember 2024). Über deren Begründetheit hat zunächst die Staatsanwaltschaft zu befinden.