Stromverlauf Wohnung Bauernhaus und die Bestätigung Wasserzählung der G.________ AG vom 3. April 2024 stellten eine Urkundenfälschung dar, sowie im Schreiben vom 10. Dezember 2024 vorgebracht hat, der Elektriker sei zur Urkundenfälschung angestiftet worden, gehen diese Vorbringen über den Streitgegenstand hinaus und können nicht gehört werden. Insoweit ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Im Schreiben vom 10. Dezember 2024 hat der Beschwerdeführer denn auch zu Recht einzig beantragt, dass ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten 1 und die Beschuldigte 2 wegen Betrugs zu eröffnen sei.