Zudem ergaben sich auch aus den Einvernahmen vom 14. Mai 2024 weitere Hinweise auf zwei bis drei weitere Einbruchdiebstähle. In diesem Zusammenhang wird durch die Regionalfahndung ein Schlussbericht zu erstellen sein. Zudem wird auch das Verfassen der Anklageschrift Zeit in Anspruch nehmen. Dem Beschwerdeführer werden eine Vielzahl von Einbruchdiebstählen vorgeworfen und die Staatsanwaltschaft beabsichtigt eine Anklageerhebung beim Kollegialgericht in Dreierbesetzung.