Die vom Beschwerdeführer gewünschte Ersatzmassnahme einer obligatorischen Arbeit (geschützter Arbeitsplatz von der IV) scheint ebenfalls nicht geeignet. Wie er selbst ausführt, habe er das bereits versucht, aber aufgrund des Hin- und Herschiebens die Motivation verloren und er sei nicht dazu gekommen zu arbeiten. Selbst wenn es gelingen sollte, ihm einen Arbeitsplatz zu verschaffen, kann aktuell nicht davon ausgegangen werden, dies würde ihn von weiterer Delinquenz fernhalten. Es erscheint nicht glaubhaft, dass er sich geändert hat.