5 dass er selbst aussagte, er habe seine Hände nicht immer im Griff (Einvernahme vom 17. Januar 2024, Z. 85; ARR 24 52). Ebenfalls zeichnen seine weiteren Aussagen zur Motivation für die Einbrüche letztlich ein unberechenbares Bild des Beschwerdeführers. So sagte er aus, er sei wie am Austicken gewesen; es sei wie ein Ventil gewesen (Einvernahme vom 14. Mai 2024, 12.10 Uhr, Z. 92 ff.; KZM 24 1024 sowie Einvernahme vom 17. Januar 2024, Z. 122; ARR 24 52).