Der Beschwerdeführer befand sich erneut für einen Monat in Untersuchungshaft (Entlassung am 21. Juli 2023). Im aktuellen Verfahren werden dem Beschwerdeführer weitere Einbruchdiebstähle vorgeworfen. Er ist geständig, am 25. bzw. 26. Januar 2024 Einbruchdiebstähle in ein Reisezentrum, ein Restaurant und eine Schule begangen zu haben (vgl. Einvernahmeprotokolle vom 20. März 2024, 08.15 Uhr, Z. 70 ff., 09.18 Uhr, Z. 63 ff. sowie 10.05 Uhr, Z. 68 ff.; ARR 24 52). In diesen drei Fällen liegen auch positive Spurenabklärungen vor.