ARR 24 52). Für die Zeit vom 22. April 2023 bis 19. Oktober 2023 resultierten vier weitere positive Spurenabgleiche, aufgrund derer dem Beschwerdeführer vier weitere Einbruchdiebstähle in Schützenhäuser, eine Schule und ein Fitnesscenter angelastet werden können. Zudem besteht aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe sowie des «modus operandi» der Verdacht, dass der Beschwerdeführer in diesem Zeitraum drei weitere Einbruchdiebstähle begangen hat (vgl. Sammelrapport vom 1. Februar 2024; ARR 24 52). Der Beschwerdeführer befand sich erneut für einen Monat in Untersuchungshaft (Entlassung am 21. Juli 2023).