Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 27. Mai 2024 (Eingang: 29. Mai 2024) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern ein (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte die Haftentlassung unter Anordnung von Ersatzmassnahmen. Mit Schreiben vom 29. Mai 2024 ersuchte der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer die amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers um Mitteilung innert 5 Tagen, ob die Eingabe des Beschwerdeführers als Beschwerde zu behandeln sei.