Mit Entscheid vom 23. Mai 2024 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis zum 19. August 2024. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 27. Mai 2024 (Eingang: 29. Mai 2024) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern ein (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte die Haftentlassung unter Anordnung von Ersatzmassnahmen.