5.5 Bei einer Gesamtbetrachtung liegen zahlreiche für eine Fluchtgefahr sprechende Gesichtspunkte vor (widerrufene Aufenthaltsbewilligung/Einreisesperre; keine Arbeitsstelle/Wohnung in der Schweiz; keine berufliche Perspektive/ Erwerbseinkommen; Schulden; Schwere der drohenden Strafe und drohende obligatorische Landesverweisung; Verwandte im Ausland; Aufenthaltsdauer in diversen Ländern etc.). Diese überwiegen klar diejenigen, welche gegen eine Fluchtgefahr sprechen (minderjährige Kinder in der Schweiz; Aufenthaltsdauer in der Schweiz).