eine allfällige Strafe antreten wird, wie dies von ihm in der Beschwerde (S. 9) geltend gemacht wird. Bezeichnenderweise hat denn auch der Beschwerdeführer selbst anlässlich der Hafteröffnung vom 9. Mai 2024 auf den Vorhalt der Fluchtgefahr Fol- 14 gendes ausgesagt (Z. 222 f. des Protokolls): «J’ai mes enfants ici. C’est mieux que je reste ici en prison et mes enfants auront la possibilité de venir me visiter».