13 Z. 119 und 705 des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 8. Mai 2024). Er hat letztmals in den Jahren 2018/2019 in der Justizvollzugsanstalt AA.________ geregelt gearbeitet. Ausserhalb des Strafvollzugs erbrachte er letztmals in den Jahren 2015-2016 eine geregelte Arbeit (vgl. Z. 106 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 8. Mai 2024). Zu seiner Schwester, welche ebenfalls in der Schweiz lebt, hat er kein gutes Verhältnis (vgl. S. 15 «Zur Person» des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 8. Mai 2024).