5.2 Der Beschwerdeführer bestreitet die Fluchtgefahr. Er bringt vor, er sei in die Schweiz gekommen, um sein Kind zu besuchen. Er wolle hier bleiben, um in der Nähe seiner Kinder zu sein. Eine Fluchtgefahr sei aufgrund des Kindes in der Schweiz auszuschliessen. Hinzu komme, dass er sich nie so verhalten habe, dass darauf geschlossen werden könnte, dass er sich der Strafverfolgung durch Flucht entziehen wolle. Er sei bereits am 3. Juli 2018 durch das Regionalgericht Bern- Mittelland zu einer teilbedingten Strafe verurteilt worden.