Der Beschwerdeführer trug als albanischer Staatsangehöriger bei seiner Anhaltung vom 8. Mai 2024 unbestrittenermassen eine Waffe auf sich. Zudem wurde er offenbar von der Polizei beobachtet, wie er als Fahrer aus einem Auto ausgestiegen ist. Einen Führerausweis besitzt der Beschwerdeführer nicht (vgl. S. 2 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 5. Januar 2024).