[kursive Hervorhebung beigefügt]). Der Beschwerdeführer wurde bereits am 3. Juli 2018 vom Regionalgericht Bern-Mittelland u.a. wegen qualifizierter und bandenmässiger Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Erwerb, Herstellung und Veräussern von mindestens 1'489 g Heroingemisch vom 11. August bis 13. November 2014) rechtskräftig verurteilt (vgl. S. 2 der Verfügung des Migrationsdienstes des Amtes für Bevölkerungsdienste des Kantons [nachfolgend: Migrationsdienst] vom 27. April 2023 betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz). Er konsumiert gemäss eigenen Angaben nach wie vor Betäubungsmittel (insbesondere Kokain;