koll delegierte Einvernahme vom Beilage 08.05.2024, S. 12, Z. 541 ff. und Beilage 006). Die Beschwerdekammer in Strafsachen pflichtet dem Zwangsmassnahmengericht bei, dass im vorliegend frühen Verfahrensstadium, in welchem die Anforderungen an den dringenden Tatverdacht noch geringer sind als im späteren Prozessstadium, die Annahme eines dringenden Tatverdachts wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gestützt auf die vorliegenden Unterlagen zu bejahen ist. Wie sich dem Protokoll der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers