Das Zwangsmassnahmengericht hat den dringenden Tatverdacht wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit folgender Begründung bejaht: Betreffend die Widerhandlungen gegen das BetmG ist zu bemerken, dass der Beschuldigte einerseits gestanden hat, Betäubungsmittel zu konsumieren, andererseits aber auch in einem Milieu verkehrte, welches mit dem Drogenhandel in Verbindung gebracht wird. Zudem wurde bei einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Betäubungsmittelhandel eine Verpackungseinheit Einweghandschuhe sichergestellt, auf welcher Spuren des Beschuldigten sichergestellt werden konnten (vgl. dazu Proto-