des Protokolls der Hafteröffnung vom 9. Mai 2024). Von den Auskunftspersonen wurde nur eine Person beschrieben, welche beifahrerseitig in das rote Auto gestiegen sei, nämlich die Person, welche geschossen habe. Mit einem roten J.________ (Automarke) kann der Beschwerdeführer zudem auch anderweitig in Verbindung gebracht werden (vgl. dazu die in den Akten beiliegenden diversen Fotos sowie Z. 375 ff. und 403 ff. der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 8. Mai 2024, wonach er vor und nach dem Ereignis vom 20. Mai 2023, konkret am 2. Mai und 7. Juli 2023 einen roten J.________ (Automarke) gefahren habe; vgl. ebenso Z. 167 ff.