vgl. dazu sogleich Nachstehendes]). I.________ beschrieb ebenfalls, dass eine andere Person versucht habe, die Person mit der Waffe zu beruhigen, als diese damit hin und her gegangen sei und mit dieser «herumgefuchtelt» habe, woraufhin sich eben diese Person losgerissen und mit einem 70 Grad Winkel nach oben geschossen habe (vgl. Z. 21 ff., 78 f. und 122 ff. des Protokolls). Die Aussagen von D.________ und I.________ sind insoweit mithin kongruent. Sämtliche Auskunftspersonen haben übereinstimmend ausgesagt, dass der Mann, welcher geschossen habe, nach der Schussabgabe als Beifahrer in ein rotes Auto – von I.________ wird ein roter J.____