6 fragung vom 4. Dezember 2023 ausgesagt, dass es «L.________» gewesen sei, welcher am 20. Mai 2023 in die Luft geschossen habe (vgl. Z. 355 des Protokolls). Anlässlich der Fotovorweisung an der Einvernahme vom 9. November 2023 bezeichnete er den Beschwerdeführer als «L.________» (vgl. Z. 403 Bild 3 des Protokolls). Auch an der neuerlichen delegierten Einvernahme vom 31. Mai 2024 machte D.________ geltend, dass er den Beschwerdeführer am fraglichen Tag zur Bar gefahren habe und es dort zu einem Gerangel zwischen diesem und zwei Personen gekommen sei (vgl. Z. 62 ff. des Protokolls).