Der Beschuldigte hat überdies bestätigt, in einen solchen eingestiegen zu sein (Protokoll Hafteröffnung vom 09.05.2024, S. 6, Z. 186 f.). Zudem hat der Beschuldigte anlässlich der delegierten Einvernahme vom 08.05.2024 selber ausgesagt, er werde von seinen Freunden auch «L.________» genannt (Protokoll delegierte Einvernahme vom 08.05.2024, S. 13, Z. 609). D.________ hat «L.________» als Urheber der Schussabgabe bezeichnet (vgl. dazu Aussage D.________ vom 04.12.2023, N 365). Mit Blick auf all diese Umstände ist der dringende Tatverdacht zu bejahen.