Protokoll delegierte Einvernahme I.________ vom 24.05.2023, S. 2, Z. 25 und Protokoll delegierte Einvernahme K.________ vom 25.05.2023, S. 2, Z. 30); der Zeuge I.________ spricht sogar von einem roten J.________ (Automarke) (vgl. Protokoll delegierte Einvernahme I.________ vom 24.05.2023, S. 3, Z. 90 f.). Mit einem solchen Auto kann der Beschuldigte ebenfalls in Verbindung gebracht werden (dazu die den Akten beiliegenden diversen Fotos). Der Beschuldigte hat überdies bestätigt, in einen solchen eingestiegen zu sein (Protokoll Hafteröffnung vom 09.05.2024, S. 6, Z. 186 f.).