4 gehört. Es treffe auch zu, dass er in einen roten J.________ (Automarke) eingestiegen sei und D.________ mit ihm im Auto gewesen sei. Wenn dieser sage, dass er (der Beschwerdeführer) den Schuss abgegeben habe, stimme das nicht. Auch anlässlich der Einvernahme an der Haftverhandlung vom 10. Mai 2024 stellte der Beschwerdeführer die Schussabgabe in Abrede. Abermals fragte er, wenn er in die Luft geschossen und Leben gefährdet habe, weshalb er dann nicht sogleich verhaftet worden sei. Sein Leben sei ruiniert. Er wisse nicht weshalb.