Er habe diese jemandem geben wollen, um Kokain zu bekommen. Auf die Frage, ob er schon früher bereits einmal eine Waffe mit sich geführt habe, meinte er: «Soweit ich mich erinnere nicht. Ich hatte ja keinen Grund». Anlässlich der Hafteröffnung vom 9. Mai 2024 bestätigte der Beschwerdeführer seine bereits getätigten Aussagen. Neu machte er geltend, dass er anlässlich seiner Anhaltung am 8. Mai 2024 eine Waffe dabeigehabt habe, weil er Angst gehabt habe und sich habe beschützen müssen. Die Waffe habe er gefunden. Er werde psychisch unter Druck gesetzt. Seine Familie werde bedroht. Am 20. Mai 2023, als die Schussabgabe passiert sei, sei er vor Ort gewesen. Er habe einen Schuss