Wenn jemand in der Schweiz mit einer Waffe schiesse, nehme man den normalerweise fest. Sein Spitzname sei «L.________». Er sei einmal mit D.________ mit dem Auto bei der G.________ (Bar) gewesen und habe Café getrunken. Auf die Frage, ob von irgendjemandem ein Schuss aus einer Faustfeuerwaffe abgegeben worden sei, antwortete er, dass er auch etwas gehört habe. Er wisse es aber nicht. Auf den Vorhalt, dass D.________ ihn der Schiesserei bezichtigt habe, meinte er, dass dies nicht stimme. Er habe nicht geschossen. Die Waffe, welche er bei der Anhaltung am 8. Mai 2024 auf sich getragen habe, habe er gefunden. Er habe diese jemandem geben wollen, um Kokain zu bekommen.