hen. D.________ sagte anlässlich der Befragung vom 9. November 2023 aus, Nr. 3 (Beschwerdeführer) der Fotovorweisung sei «L.________». An der Befragung vom 4. Dezember 2023 gab D.________ betreffend die Schiesserei vom 22. Mai 2023 in E.________ (Örtlichkeit) an: «Ja, L.________ hat in die Luft geschossen». Der Beschwerdeführer sagte anlässlich der delegierten Einvernahme vom 8. Mai 2024 auf Vorhalt der Schiesserei vom 22. Mai 2023 aus, dass er sich nicht erinnern könne. Er fragte: «Wenn sie das sicher wissen, dass ich es war, warum haben sie mich damals nicht festgenommen?». Wenn jemand in der Schweiz mit einer Waffe schiesse, nehme man den normalerweise fest.