Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin Z.________, vom 10. Mai 2024 (ARR 24 80) sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, den Beschwerdeführer unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton aufzuerlegen und dem Beschwerdeführer sei eine angemessene Entschädigung – namentlich für seine Verteidigungskoten – auszurichten.