3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden im Umfang von CHF 700.00 den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt. Die verbleibenden Kosten von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern. 4. Den Beschwerdeführern wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Teilentschädigung von CHF 700.00 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. Diese wird mit den auferlegten Verfahrenskosten von CHF 700.00 verrechnet.