1. Mit Verfügung vom 8. Mai 2024 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen öffentlicher Aufforderung zur Gewalttätigkeit, Drohung, evtl. Versuchs dazu sowie versuchter Nötigung nicht an die Hand.