2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden vom Kanton Bern getragen. 3. Rechtsanwältin G.________ wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 3'117.60 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Eine Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers entfällt. 4. Den Beschuldigten wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren vom Kanton Bern eine Entschädigung von CHF 7'275.10 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.