10. Im Ergebnis erweist sich die Beschwerde als unbegründet und sie ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 11. 11.1 Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, dem unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen