Aufgrund der starken Rauchentwicklung und der schlechten Sichtverhältnisse in der Zelle ist vielmehr davon auszugehen, dass die Feuerwehr auch im Wissen um die Handschellen nicht massgeblich von der gewählten Vorgehensweise (Überblick verschaffen, Einsetzung einer Wärmebildkamera) abgewichen wäre; dieses Vorgehen entspricht einem absolut vernünftigen bzw. Standardvorgehen. Wie die Staatsanwaltschaft letztlich betont, ist der Vorfall mittlerweile fast vier Jahre her, weshalb nicht zu erwarten ist, dass sich die Feuer- wehr- oder Polizeimitarbeitenden an weitere relevante Einzelheiten der damaligen Vorgänge zu erinnern vermögen.