Angesichts der sehr starken Rauchentwicklung erscheint diese Entscheidung absolut nachvollziehbar und mit Blick auf die Ungewissheit, was die Rettungskräfte hinter der Zellentür erwarteten würde, auch verhältnismässig. Soweit der Beschwerdeführer die Frage aufwirft, ob die Feuerwehrleute von den Handschellen gewusst hätten, kann auf den Wahrnehmungsbericht der Feuerwehr verwiesen werden. Diesem ist zu entnehmen, dass die Feuerwehrleute nichts von den Handschellen gewusst haben (pag. 07 804 f.).