17 8.4.4 Entgegen dem Beschwerdeführer ist aus den Videoeinvernahmen nicht ersichtlich, dass die Feuerwehr und die Polizei über eine auffällig lange Zeitdauer miteinander diskutiert haben oder über längere Zeit untätig geblieben sind, so dass man die Anwesenden zu diesem Umstand befragen müsste. Anhand der Videoaufzeichnungen ergibt sich, dass sich die Feuerwehr zuerst einen Überblick verschafft und mit der Polizei besprochen hat, bevor sie sich entschieden hat, eine Wärmebildkamera einzusetzen.