16 kenntnisse bringen würde. Ergänzend hielt sie fest, dass die Verantwortung über die Fesselung bei der Direktorin des Regionalgefängnisses N.________ gelegen habe, welche staatsanwaltschaftlich befragt worden sei. 8.3 Hinsichtlich der Ablehnung des Beweisantrags auf Befragung der vier Feuerwehrleute führt die Staatsanwaltschaft aus, dass auch diesbezüglich die Videoaufzeichnungen rund um die Sicherheitszelle genügend Aufschluss geben.