_ kein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann und sie so rasch als möglich die Rettung des Beschwerdeführers eingeleitet haben. So wurden zum einen umgehend Schutzmassnahmen ergriffen, als sich der Beschwerdeführer Selbstverletzungen zugefügt hatte, zum anderen wurde die Feuerwehr innert kürzester Zeit alarmiert, nachdem das Feuer bemerkt worden war. Es folgte die unverzügliche Löschung des Feuers durch E.________ und die schnellstmögliche Bergung, welche unter den gegebenen Umständen möglich war. Letztlich wurde der Beschwerdeführer umgehend den Sanitätsmitarbeitenden übergeben und medizinisch versorgt.